Immobilienverwaltungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Saarbrücken e.V.

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Verwaltung von Miethäusern und gewerblichen Objekten

Besitzen Sie ein Mietobjekt oder ein gewerbliches Objekt?
Dann gibt es oft unterschiedliche Situationen, für deren Lösung Sie einen aktuellen Überblick über ein technisches, ein betriebswirtschaftliches oder ein juristisches Wissensgebiet brauchen.
Es gibt Fälle, in denen schnell gehandelt werden muß. Das könnte zu einem Problem für diejenigen Hausbesitzer werden, die nicht schnell vor Ort verfügbar sein können.
Auch ist es von Vorteil, einen guten Marktüberblick über die Anbieter von handwerklichen Leistungen zu haben, denn Sie möchten diese Arbeiten zuverlässig und kostengerecht erledigt wissen.
Haben Sie schon einmal überlegt, Ihr Objekt einem Fachmann anzuvertrauen, der sich in allen Fragen der Hausverwaltung auskennt und der alle Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie schnell und unbürokratisch für Sie erledigt?
Profitieren Sie von unserer Erfahrung!
Die HWG Immobilien GmbH handelt im Rahmen des Verwaltervertrags als Ihr Vertreter.
Unser Dienstleistungsangebot umfaßt komplett oder je nach Vereinbarung


1. Geschäfte und Angelegenheiten zur Erhaltung, Pflege und Wartung von Liegenschaften:

a) Vorbereitung

- Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Einholen von Kostenvoranschlägen bzw. von Angeboten bei Firmen, die für die Durchführung der Arbeiten in Frage kommen
- Meldung von Schäden an die Versicherung
- in Notfällen Veranlassung von sofortigen Maßnahmen z.B. bei Rohrbruch, Brand- oder Sturmschaden


b) Abschluß von Verträgen

- Anstellungsverträge mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal
- Wartungsverträge z.B. für Heizungsanlage, Fahrstuhl, Gemeinschaftsantenne
- Verträge zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten wie z.B. für Räum- und Streudienst
- Energielieferungsverträge für Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Heizöl
- Verträge mit Firmen über die Erstellung von Heizkostenabrechnungen


c) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge

- stichprobenweise Überwachung insbesondere der Tätigkeit des Hausmeisters und von Instandhaltungsarbeiten
- termingerechte Veranlassung der Prüfung und Wartung von z.B. Aufzug, Heizung, Blitzschutzanlagen, Ölbefeuerungsanlagen durch TÜV, Sachverständige und Handwerker


d) Verwaltungstechnische Betreuung der Geschäfte

- Erledigung des Schriftverkehrs mit Vertragspartnern der Eigentümerinnen und Eigentümer und mit Behörden
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an die Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs einer Verwaltertätigkeit
- Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern für Räume des Gemeinschaftseigentums


e) Finanz- und vermögenstechnische Betreuung

- sachliche und rechnerische Prüfung der Belege über die Geschäfte, die in den Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Verwaltertätigkeit fallen
- geordnete Aufbewahrung der Belege
- Datenerfassung und -pflege
- Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten
- Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer
- jährliche Einnahmen- und Ausgaberechnungen mit Nachweis des Kontostandes


f) Juristische Betreuung

- Beratung der Eigentümerinnen und Eigentümer über die Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig


2. Geschäfte und Angelegenheiten mit den Mieterinnen und Mietern:


a) Vorbereitung der Mietverhältnisse

- Suche und Auswahl von Mieterinnen und Mietern bei frei werdenden Wohnungen im Rahmen der Hausverwaltung*
* (Im Rahmen der Hausverwaltung bedeutet, daß die HWG in Mietfällen nicht maklerisch tätig ist oder auftritt, sondern nur als Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer in diesen Einzelgeschäften handelt)
- Einholung einer Selbstauskunft über die Mieterinnen und Mieter
- Einholung einer Solvenzauskunft bei der Kreditreform
- Inseration, Besichtigung des Objekts, Aushandeln des Mietvertrags bis zur Unterschriftsreife
- Abschluß des Mietvertrags
- Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietsverhältnisses (bei Beendigung: Rücknahme der Mieträume)

b) Kaufmännische Betreuung der Mietverhältnisse

- Abrechnung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen mit den Mieterinnen und Mietern
- ständige Kontrolle von eingehenden Mieteinnahmen sowie Anmahnungen bei rückständigen Zahlungen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
- Entgegennahme und Verwaltung der Sicherheitsleistungen der Mieterinnen und Mieter

c) Verwaltungstechnische Betreuung der Mietverhältnisse

- Abwicklung des gesamten mündlichen bzw. Schriftverkehrs mit den Mieterinnen und Mietern
- Abgabe von Willenserklärungen, die zur Beendigung des Mietverhältnisses führen, insbesondere von Kündigungserklärungen

Adresse:

Bismarckstrasse 52
D-66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 - 624 22
Telefax: 0681 - 680 35

Mail: info@hwg-sb.de

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und Termine nach
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